Einführung einer einheitlichen DWV-Mitgliederkarte
für alle Mitglieder des Schwäbischen Albvereins
Der Deutsche Wanderverband hat in seiner Mitgliederversammlung auf dem Deutschen Wandertag in Bad Belzig am 22. Juni 2012 beschlossen, eine einheitliche Mitgliederkarte einzuführen. Der Vorstand des Schwäbischen Albvereins hat in einer Vorstandssitzung vom 19.03.2012 beschlossen, diese Karte zusätzlich zum Mitgliederausweis des Schwäbischen Albvereins einzuführen.
Diese DWV-Mitgliederkarte (Deutscher-Wanderverband-Mitgliederkarte) trägt den Vornamen und Namen des Mitglieds, den Namen des Mitgliedsvereins und der Ortsgruppe. Jede Karte hat eine Laufzeit von fünf Jahren.
Mehr Info unter www.wanderverband.de
Welche Vorteile hat diese DWV-Karte für die Mitglieder des Schwäbischen Albvereins?
- Rabatte bei vielen Wanderheimen (gelistet auf
www.wanderbares-deutschland.de)
- Mehr als 100 Qualitätsgastgeber haben Interesse bekundet, konkrete Angebote werden angefragt.
- Der Ausrichter des Deutschen Wandertages 2013 ist mit der Schaffung von Angeboten beauftragt.
- Durch die Kooperation mit Garmin werden DWV-Mitglieder zukünftig (im Laufe des Jahres 2013) vergünstigt GPS-Geräte beziehen können.
- Mit dem Kooperationspartner „Wikinger Reisen“ laufen
derzeit aktuelle Verhandlungen über die Fortsetzung der Kooperation unter Berücksichtigung der Karte.
- In den ersten Verhandlungen mit dem möglichen Kooperationspartner Schöffel wurde die Karte bereits eingebunden.
- Eine Ansprache von Globetrotter und Intersport ist geplant.
- Darüber hinaus wird auch der Schwäbische Albverein versuchen Kooperationspartner zu finden, welche Vergünstigungen für die verbandsweite Verwendung bezüglich der DWV-Karte anbieten.
- Die aktuellen Kooperationspartner finden Sie auf der Homepage des Schwäbischen Albvereins.
Wie wird die DWV-Karte verteilt?
1. Die Karte wird an alle Ortsgruppen versandt für alle Mitglieder, welche zum Stichtag 22.10.2012 in der Mitgliederdatenbank geführt werden.
2. Mitglieder die nach diesem Tage eintreten, werden im Folgejahr berücksichtigt.
3. Die Ortsgruppen verteilen die Karten an die Mitglieder.
4. Nach Ablauf der Gültigkeit (fünf Jahre) wird eine neue DWV-Karte ausgegeben.
5. Bei Verlust kann gegen Kostenersatz eine neue Karte angefordert werden.
6. Zukünftig werden für die Neumitglieder eines Jahres die DWV-Karten immer mit der Jahresrechnung verteilt.